Angebotsbedingungen

Unsere Angebote sind stets freibleibend bis zum Festabschluss und setzen freie ungehinderte Transportwege und die Weitergeltung der zum Zeitpunkt des Angebotes gültigen Frachten, Währungsverhältnisse und Tarife voraus.

Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 –

Hinweis: Die ADSp 2017 weichen in Ziffer 23 hinsichtlich des Haftungshöchstbetrages für Güterschäden (§ 431 HGB) vom Gesetz ab, indem sie die Haftung bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung und bei unbekanntem Schadenort auf 2 SZR/kg und im Übrigen die Regelhaftung von 8,33 SZR/kg zusätzlich auf 1,25 Millionen Euro je Schadenfall sowie 2,5 Millionen Euro je Schadenereignis, mindestens aber 2 SZR/kg, beschränken.

Zusatzkosten für Sicherheitskontrollmassnahmen im Luftverkehr

Unser Angebot beinhaltet die Kosten für die Luftsicherheitskontrollen mittels Röntgenkontrolle/X-Ray*

Ergeben sich Probleme bei der Röntgenkontrolle, sog. Schwarzbild, Schwarzalarm, Dunkelalarm, z.B. Produkt lässt sich nicht durchleuchten, ist eine andere geeignete Kontrollmaßnahme anzuwenden.

Packstücke, welche auf Grund Ihrer Beschaffenheit (Größe, Gewicht) nicht geröntgt werden können, sind einer anderen geeigneten Kontrollmaßnahme zu unterziehen.

Als geeignete Kontrollmaßnahme gelten die Prüfung durch Sprengstoffdetektionsgeräte auch Sniffer oder ETD (Explosives Tract Detector) genannt. Die Packstücke müssen dazu in der Regel geöffnet werden. Uns zur Verfügung stehende professionelle Verpackungsunternehmen sorgen für die ordnungsgemäße Wiederverpackung der Packstücke.

Die Kosten für eine evtl. erforderlichen geeigneten Kontrollmaßnahme sind in unserem Angebot NICHT beinhaltet.

Die Kosten für das evtl. hinzuziehen von Verpackungsunternehmen werden lt. Auslage berechnet.

*Die EU-Verordnung Nr. 2015/1998 regelt die Kontrolle von Luftfracht für den Export vor dem Hintergrund der besonderen Gefährdung des Luftverkehrs durch kriminelle bzw. terroristische Angriffe.

Generell darf Luftfracht nicht ohne vorherige Kontrolle verladen werden, es sei denn sie kommt von einem durch das Luftfahrtbundesamt (LBA) zertifizierten Versender (KC) und wurde nicht auf dem Vortransport beschädigt oder geöffnet.

Der wesentliche Teil der Exportsendungen verlässt den Versender als „unsecured cargo“, da eine Zertifizierung sehr aufwendig ist und daher für die meisten Versender nicht in Frage kommt.

Wir besorgen als RegB (Reglementierter Beauftragter), ebenso zertifiziert durch das Luftfahrtbundesamt (LBA), für Sie die vorgeschriebenen Luftfrachtsicherheitskontrollen Ihrer Exportsendungen.

Zusatzkosten für Zollbeschau von Export Luftfrachtsendungen

Bei zollamtlich angeordnetem Beschau ist die Ware zum zentralen Beschauplatz des ZA München-Flughafen zu verbringen, um dort die Inspektion durch einen Zollbeamten zu ermöglichen. Das Öffnen und Schließen der Packstücke, das Herausnehmen von Artikeln gemäß Weisung des Beamten muss durch unser Personal erfolgen.

Daraus resultiert ein höherer Aufwand für das Verbringen der Ware zum zentralen Beschauplatz, die Überwachung der Fracht, auch im Hinblick auf die Luftfrachtsicherheitsbestimmungen, die Beschautätigkeit und Rückführung der Sendung in unser Lager.

Der nachstehend anfallende Zusatzaufwand ist NICHT im Angebotspreis beinhaltet:

  • Umfuhre inkl. Beschautätigkeit
  • reiner Dokumentenbeschau
  • Verpackungsmaterial, Bändern und Folieren

Haben wir Ihr Interesse?

Zuerst die Beratung, dann der Transport.